Chance auf einen Neustart
Nach den Änderungen im Insolvenzrecht 2017 zeigt sich: Menschen, für die ein Privatkonkurs bislang nicht möglich war, nutzen nun verstärkt diesen Weg aus der Schuldenfalle.
Die Änderungen des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2017 (IRÄG 2017) waren ein Meilenstein, nicht nur in der mittlerweile 30-jährigen Arbeit der Schuldnerberatung, sondern auch für viele überschuldete Menschen. Mussten davor im Fall der Privatinsolvenz mindestens 10 Prozent der Schuldlast zurückgezahlt werden, gilt diese Mindestquote seit 1.11.2017 nicht mehr. Außerdem wurde die Laufzeit des Privatkonkurses von sieben Jahren Leben am Existenzminimum auf fünf Jahre verkürzt. Danach wird von der Restschuld befreit, unabhängig davon, wie viel Geld die Gläubiger zurückbekommen haben.
So wird der Privatkonkurs für Menschen möglich, die ihn sich bisher nicht leisten konnten. Das betrifft Menschen mit sehr geringem Einkommen (etwa MindestpensionistInnen oder AlleinerzieherInnen) und Personen mit hohen Schulden (z. B. ehemalige Selbstständige).
„Die Gesetzesänderung gibt mehr Menschen die Chance, einen Weg aus der Armutsfalle zu finden.“
Anstieg bei Privatkonkursen
Die Schuldnerberatung Wien zieht nach einem Jahr Arbeit auf Basis der neuen Gesetzesgrundlage eine positive Bilanz. In Wien stieg die Anzahl der eröffneten Privatkonkurse um ca. 25 Prozent auf 3.400 Verfahren. „In unserem 30. Jahr können wir die Früchte unserer Arbeit ernten: Ein Jahr nach der Novelle des IRÄG zeigt sich, dass die geänderten Bestimmungen jenen Menschen, die bisher davon ausgeschlossen waren, tatsächlich die Chance auf einen Neustart eröffnen“, streicht Christian Neumayer, Geschäftsführer der Schuldnerberatung Wien hervor.
Schuldnerberatung Wien: 30 Jahre erfolgreiche Beratung und Begleitung
Die Novelle des IRÄG war auch ein Erfolg der Schuldnerberatung des Fonds Soziales Wien, die sich beharrlich für eine Änderung der Rechtslage einsetzte, um Betroffenen den Weg aus den Schulden zu erleichtern. Denn gemeinsam mit dem Dachverband ASB war sie in den Novellierungsprozess eingebunden.
Seit der Gründung berät und begleitet das FSW-Tochterunternehmen Wienerinnen und Wiener dabei, einen Weg aus der Negativspirale von Schulden und Armut zu finden.
2.280
Verfahren
zur Schuldenregulierung wurden von KundInnen der Schuldnerberatung Wien 2018 eröffnet.
65.180
Euro
betrug die durchschnittliche Verschuldung im Konkursverfahren.
88.000
Personen
wurden in 30 Jahren von der Schuldnerberatung Wien persönlich beraten.