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MitarbeiterInnen in der Kostenbeitragsverrechnung (Bild: FSW)

Schluss mit dem Pflegeregress

2018 wurde der Pflegeregress, also die Finanzierung von Pflegeplätzen über privates Vermögen, abgeschafft. Das hatte große Auswirkungen auf den Fonds Soziales Wien (FSW).

Es war ein politischer Meilenstein, den der FSW im Sinne seiner Kundinnen und Kunden grundsätzlich befürwortete: Privates Vermögen wird nicht mehr zur Finanzierung der Pflege und Betreuung in Wohn- und Pflegeeinrichtungen herangezogen – auch dann, wenn Einkommen und Pflegegeld die Kosten nicht decken. Als problematisch erwies sich allerdings das Eiltempo bei der Umsetzung. Das Gesetz trat ohne die übliche vorangehende Begutachtungsphase durch Expertinnen und Experten sowie ohne klare Übergangsregelungen in Kraft, sodass zahlreiche Rechtsfragen offen geblieben waren.

Viele offene Fragen

Aufgrund der medialen Berichterstattung ging im KundInnenservice eine Flut von Anfragen ein: Was bedeutet die Abschaffung mit 1. Jänner 2018 für nachträglich verrechnete Leistungen aus dem Vorjahr? Wie geht man mit längst fällig gestellten Beiträgen um, die noch nicht beglichen wurden? Was passiert mit pfandrechtlichen Sicherstellungen? Die Rechtsabteilung arbeitete unter Hochdruck daran, eine praxistaugliche Auslegung der unklaren Gesetzesbestimmungen zu finden, Systeme mussten laufend angepasst werden. Schließlich strengte der FSW ein Musterverfahren beim Obersten Gerichtshof an, um Klarheit zu schaffen.

Arbeitsaufwand verdoppelt


Im Juni 2018 stand fest, dass auch bereits vor der Gesetzesänderung bestehende Forderungen aus Vermögen nicht mehr eingebracht werden können. Sofort machten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kostenbeitragsverrechnung daran, Kostenbeitragsvorschreibungen neu zu berechnen und – nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Oktober – auch pfandrechtliche Sicherstellungen zu prüfen. Außerdem bezahlt der FSW in rund 600 Fällen nach dem 1. Jänner 2018 eingegangene Kostenbeiträge aus Vermögen an die Kundinnen und Kunden zurück. Vermehrten Arbeitsaufwand verursachten darüber hinaus die notwendig gewordenen Änderungen in den FSW-Förderrichtlinien, Formularen, Broschüren usw.

Erlösentgang und Mehrkosten für den FSW

Der Wegfall des Vermögenszugriffs bedeutet neben einem deutlichen Erlösentgang auch Mehrkosten für den FSW. 2018 wurden um 29 Prozent mehr Neuanträge verzeichnet als im Jahr davor. Darin enthalten sind auch Anträge sogenannter „SelbstzahlerInnen“, die bereits in einer Wohn- und Pflegeeinrichtung leben und nun nicht mehr bereit sind, die Kosten dafür aus dem eigenen Vermögen zu tragen. Unklar ist noch, wie der Bund letztlich für entsprechenden Kostenersatz sorgen wird.

Michael Rosenberg (Bild: FSW)

„Die Mengenentwicklung in den kommenden Jahren ist noch nicht abschätzbar. Seriöse Zukunftsprognosen seitens des Controllings sind derzeit kaum möglich.“

Michael Rosenberg

Stellvertretender Geschäftsführer
Leiter Finanzmanagement

Prozent Anstieg

29 %

mehr Neuanträge

gab es im Bereich Wohnen & Pflege im Vergleich zum Vorjahr.

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